25-AG-2

Ausweis und Gleichstellung

07.10.2025 | Diedrichshagen

Grundkurs für Betriebsratsmitglieder, Inklusionsbeauftragte, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 152 Abs. 1 SGB IX zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit (§ 178 Abs. 1 Satz 3 SGB IX). Um hierfür ausreichend Handlungssicherheit zu erlangen, werden in der Veranstaltung Wissensinhalte vom Versorgungsamt und von der Agentur für Arbeit vermittelt.

Im ersten Teil der Veranstaltung informiert die Agentur für Arbeit über

  • den Ablauf des Gleichstellungsverfahrens
  • die Voraussetzungen für eine Gleichstellung
  • wie ein Gleichstellungsantrag gestellt wird
  • die Bedeutung der Befragungen des Arbeitgebers, der Personalvertretungen und der Schwerbehindertenvertretung im Gleichstellungsverfahren

Im zweiten Teil der Veranstaltung berichtet das Versorgungsamt über

  • die Bemessung des Grades der Behinderung nach bundessweit einheitlichen versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Versorgungsmedizin-Verordnung [Vers MedV])
  • die Bedeutung ärztliche Befunde und Gutachten
  • die sogenannte Heilungsbewährung
  • die Stellung eines Erstantrags auf Anerkennung einer Schwerbehinderung
  • die Stellung eines Änderungsantrags bei einem veränderten Gesundheitszustand
  • die Voraussetzungen, unter welchen Merkzeichen vergeben werden und
  • was bei einer Antragsablehnung getan werden kann

Die Referent*innen

  • Annett Peuker, Agentur für Arbeit

  • Stefanie Gulbin-Schmitz, LAGuS Dezernatsleiterin, Abteilung Soziales

Organisatorisches

Bitte beachten Sie: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Fortbildung setzen Sie sich bitte zur Zimmerreservierung mit dem entsprechenden Hotel in Verbindung. Mit dem Hotel wurde ein Buchungskontingent bis drei Wochen vor der Fortbildung vereinbart. Eine Reservierung danach ist nur auf Nachfrage möglich. Eine kostenfreie Zimmerstornierung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Fortbildungstermin im Hotel möglich. Zu den Konditionen und Kontaktdaten vom Hotel Ostseeland.

Termin

07.10.2025 | 10:00–15:00 Uhr

Kosten

Teilnahmegebühr: 0€

Mittagessen (optional): je 12,00€
Abendessen: inklusive

Tagungsort

Hotel Ostseeland
Stolteraer Weg 47, 18119 Diedrichshagen
Details

Zielgruppe

  • Betriebsratsmitglieder
  • Inklusionsbeauftragte
  • Personalratsmitglieder
  • Schwerbehindertenvertretungen

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Veranstalter

LAGuS | Inklusionsamt Mecklenburg-Vorpommern
Freie Plätze: 14

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