AGB

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge bezüglich der Fortbildungsangebote nach § 185 Abs. 2 SGB IX des in Zusammenarbeit zwischen der Grone-Bildungszentren Mecklenburg-Vorpommern GmbH - gemeinnützig – und dem Inklusionsamt Mecklenburg-Vorpommern ab dem Kalenderjahr 2024 angebotenen Fortbildungsprogramms. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des*der Vertragspartner*in werden nicht anerkannt, es sei denn die Grone-Bildungszentren Mecklenburg-Vorpommern GmbH -gemeinnützig- (nachfolgend Grone genannt) stimmt diesen ausdrücklich zu.
  2. Teilnehmende sind natürliche Personen, die an Fortbildungen teilnehmen. Anmeldende können davon abweichend für mehrere Teilnehmende die Anmeldung vornehmen.
  3. Berechtigte sind Vertrauenspersonen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte von Unternehmen sowie Institutionen oder Behörden mit Sitz oder Filialen in Mecklenburg-Vorpommern.

2. Leistungsumfang und Anmeldung

  1. Die Teilnehmeranmeldung umfasst lediglich das durch das Grone-Bildungszentren Mecklenburg-Vorpommern GmbH - gemeinnützig – organisierte Fortbildungsangebot. Etwaig erforderliche Hotelübernachtungen sind separat zu buchen und stehen nicht in Verbindung mit Grone.
  2. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeformular auf dem Buchungsportal www.lagus-inklusionsamt-fortbildungen.de. Über die Anmeldung erhalten Teilnehmende unmittelbar eine automatisierte verbindliche Buchungsbestätigung.

3. Stornierung

Stornierungen einer verbindlich gebuchten Fortbildung sind in jedem Fall umgehend über das Buchungsportal, andernfalls über das Kontaktformular auf der Website des Buchungsportals mitzuteilen.

4. Änderungsvorbehalt, Veranstaltungsausfall

Grone behält sich vor, den Veranstaltungsort zu verlegen, den Einsatz von Referent*innen zu ändern oder notwendige inhaltliche oder organisatorische Änderungen vor oder während derFortbildungsveranstaltung vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Fortbildung nicht wesentlich verändert wird. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Referent*innen.

Grone behält sich weiterhin vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe die Fortbildung oder einzelne Inhalte der Fortbildung zu stornieren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer Teilnehmendenzahl von weniger als 10, bei kurzfristiger Erkrankung des Referenten oder höherer Gewalt.

5. Hotelübernachtungen

Hotelbuchungen sind direkt im jeweiligen Hotel selbstständig vorzunehmen. Durch Grone wird lediglich ein entsprechendes Hotelkontingent reserviert, um Anmeldenden die Buchung unabhängig von der übrigen Auslastung des Hotels vor Veranstaltungsbeginn zu ermöglichen. Das verbindliche Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und den Anmeldenden zustande. Ansprüche aus dem Vertrag über die Hotelleistungen können nur gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstaltungshotel bzw. Anmeldenden / Seminarteilnehmenden) geltend gemacht werden.

6. Webinare

Vor einer Webinarteilnahme ist jeder Teilnehmende verpflichtet, die technischen Mindestvoraussetzungen (stabile Internetverbindung und ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar-Plattform, Vorhandensein eines Mikrofons,funktionierenden Lautsprechers oder Headsets) zu erfüllen. Um die störungsfreie Durchführung sicherzustellen, bitten wir, die technischen Gegebenheiten vor dem Webinar zu testen. Rechtzeitig vor dem Webinar erhält der Teilnehmende die Zugangsdaten zu der Veranstaltung an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse. Der Teilnehmende ist daher verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten. Diese Zugangsdaten berechtigen nur den angemeldeten Teilnehmenden, an dem Webinar teilzunehmen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an sonstige unberechtigte Dritte ist ohne Zustimmung von Grone nicht gestattet. Die Nutzung des gebuchten Angebots ist für den angemeldeten Teilnehmenden und auf die Dauer der Veranstaltung begrenzt.

7. Haftung

Grone haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Haftung ist ebenso ausgeschlossen für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus einer nicht zustande gekommenen Veranstaltung oder aus einem Abbruch einer Veranstaltung resultieren.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und allgemeiner Gerichtsstand ist Hamburg.

Stand: November 2023