24-B-1

Inklusion und Barrierefreiheit

09.09.2024 | Schwerin

Spezialkurs für Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte, Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder

Betriebliche Hürden bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind besonders dann erfolgversprechend zu überwinden, wenn Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte sowie Betriebs- und Personalräte über ein hohes Maß an Fachwissen und praktischer Kompetenz zur Schwerbehindertenproblematik verfügen.

Hierbei ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung die Inklusion schwerbehinderter Menschen zu fördern, deren Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Sie hat die entsprechenden Normen und Verpflichtungen des Arbeitgebers zu Gunsten schwerbehinderter Menschen zu überwachen, präventive Maßnahmen zu beantragen, Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und abzuhelfen.

Die Inklusionsbeauftragte bzw. der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass die dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt sind.

Die Veranstaltung widmet sich dem Schwerpunkt Inklusion mittels zu schaffender Barrierefreiheit zu ermöglichen bzw. zu gewährleisten.

Themenschwerpunkte

  • Begriffsdefinitionen: Barrierefreiheit, Inklusion, Behinderung, Schwerbehinderung und Gleichstellung
  • Aufgaben des Inklusionsbeauftragten und der SBV
  • Barrierefreiheit bei Stellenausschreibungen und Bewerbungen
  • Barrierefreiheit bei Immobilien (Gebäude, Räumlichkeiten)
  • Barrierefreiheit beim Arbeitsschutz (Flucht- und Rettungswege)
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Behinderungen
  • Barrierefreie Kommunikation

Die Referent*innen

  • Porträt
    Matthias Gillmann, Jurist, Disability Manager (CDMP)

Organisatorisches

Bitte beachten Sie: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Fortbildung setzen Sie sich bitte zur Zimmerreservierung mit dem entsprechenden Hotel in Verbindung. Mit dem Hotel wurde ein Buchungskontingent bis drei Wochen vor der Fortbildung vereinbart. Eine Reservierung danach ist nur auf Nachfrage möglich. Eine kostenfreie Zimmerstornierung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Fortbildungstermin im Hotel möglich. Zu den Konditionen und Kontaktdaten vom Seehotel Frankenhorst.

Termin

09.09.2024 | 10:00–15:00 Uhr

Kosten

19,00 € | Mittagessen

Tagungsort

Seehotel Frankenhorst
Frankenhorst 5, 19055 Schwerin
Details

Zielgruppe

  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Inklusionsbeauftragte
  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Veranstalter

LAGuS | Inklusionsamt Mecklenburg-Vorpommern
Freie Plätze: 6

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