24-IB-1

Tätigkeit des/der Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX – juristische und fachliche Grundlagen

28.10.2024 | Schwerin

Spezialkurs für Inklusionsbeauftragte

Arbeitgeber bestellen gemäß § 181 SGB IX Beauftragte, die sie in den Angelegenheiten schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen verantwortlich, d. h. rechtsverbindlich, vertreten sollen.

Inklusionsbeauftragte sind von Seiten des Arbeitgebers dazu berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie haben darauf zu achten, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden. Inklusionsbeauftragte sollen nach Möglichkeit selbst schwerbehinderte Menschen sein. Um Interessenkonflikte auszuschließen, dürfen sie nicht gleichzeitig Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen oder Betriebsratsmitglied sein.

Ausgehend von den neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des SGB IX werden im Seminar die Auswirkungen der gesetzlichen Veränderungen auf die praktische Arbeit der Inklusionsbeauftragten dargestellt. Es wird vermittelt, welche besondere Stellung Inklusionsbeauftragte gemäß § 181 SGB IX einnehmen, wie die Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretung / Betriebs- bzw. Personalrat) gestaltet werden kann/muss und wo Inklusionsbeauftragte Unterstützung für ihre Tätigkeit erhalten können (Arbeitsagentur/Inklusionsamt). Hierbei soll auch der Rollenkonflikt nicht außer Acht gelassen werden, der zwischen den Erwartungen des Arbeitgebers einerseits und den Erwartungen der schwerbehinderten Menschen und deren Vertrauenspersonen andererseits besteht.

Ziel der Schulung ist es, Inklusionsbeauftragten Rechtssicherheit zum Schutz und zur Förderung schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermitteln. Das Seminar soll dazu beitragen, Inklusionsbeauftragte in die Lage zu versetzen, kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Schwerbehindertenvertretung zu sein und die betriebliche Umsetzung der Anforderungen aus dem Sozialgesetzbuch IX effektiv und praktikabel zu handhaben.

Die Referent*innen

  • Porträt
    Matthias Gillmann, Jurist, Disability Manager (CDMP)

Organisatorisches

Bitte beachten Sie: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Fortbildung setzen Sie sich bitte zur Zimmerreservierung mit dem entsprechenden Hotel in Verbindung. Mit dem Hotel wurde ein Buchungskontingent bis drei Wochen vor der Fortbildung vereinbart. Eine Reservierung danach ist nur auf Nachfrage möglich. Eine kostenfreie Zimmerstornierung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Fortbildungstermin im Hotel möglich. Zu den Konditionen und Kontaktdaten vom Seehotel Frankenhorst.

Termin

28.10.2024 | 10:00–15:00 Uhr

Kosten

19,00 € | Mittagessen

Tagungsort

Seehotel Frankenhorst
Frankenhorst 5, 19055 Schwerin
Details

Zielgruppe

  • Inklusionsbeauftragte

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Veranstalter

LAGuS | Inklusionsamt Mecklenburg-Vorpommern
Freie Plätze: ausgebucht

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