24-BEM-2

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

14.10.–15.10.2024 | Greifswald

Spezialkurs für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Inklusionsbeauftragte

Tag 1

Personal ist und war schon immer die wertvollste Ressource im Betrieb, aber heutzutage in Zeiten des Fachkräftemangels gilt es, besonders darauf achtzugeben.
Umso wichtiger ist es, entsprechend schnell und zielgerichtet zu reagieren, wenn Mitarbeitende ausfallen.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine gute Chance, lösungsorientiert zu handeln.

Themenschwerpunkte:

  • Sie möchten erkrankte Mitarbeitende möglichst schnell und optimal wieder in den Arbeitsprozess einbeziehen?
  • Wie gelingt es, das betriebliche Eingliederungsmanagement als gesetzliche Verpflichtung mit überschaubarem Aufwand einzusetzen?
  • Wir zeigen Ihnen, wie ein BEM-Verfahren aussehen kann und Sie beachten sollten.
  • Als Personalverantwortliche, Betriebsräte, Vertrauensleute ist das betriebliche Eingliederungsmanagement Ihr Thema?

Dann nutzen Sie diese Veranstaltung um praxisnah Lösungsmöglichkeiten, Herangehensweisen und Ihre Rolle im BEM-Team zu finden.

Tag 2

Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen vom 23.04.2004 hat der Gesetzgeber das Erfordernis der betrieblichen Prävention im SGB IX weiter gestärkt. Prävention umfasst alle Anstrengungen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Arbeitgeber klären gem. § 167 Abs. 2 SGB IX, wie die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Die Interessenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Inklusionsbeauftragten sind dabei wichtige Ansprechpartner bei der Klärung und im Rahmen der Unterstützung.

Themenschwerpunkte:

  • Sie möchten erkrankte Mitarbeitende möglichst schnell und optimal wieder in den Arbeitsprozess einbeziehen?
  • Wie gelingt es das betriebliche Eingliederungsmanagement als gesetzliche Verpflichtung mit überschaubarem Aufwand einzusetzen?
  • Wie hängen Prävention und BEM in der Praxis zusammen?
  • Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an das BEM?
  • Welche Beschäftigten sind angesprochen?
  • Wer ist an der Durchführung beteiligt?
  • Wer hat was zu tun?
  • Welche Rechte und Pflichten haben die Betroffenen?

Die Referent*innen

  • Charleen Staggat, Firmenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Nord

  • Antje Thümmler, Firmenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Nord

  • Tom Pissarek, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Organisatorisches

Bitte beachten Sie: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Fortbildung setzen Sie sich bitte zur Zimmerreservierung mit dem entsprechenden Hotel in Verbindung. Mit dem Hotel wurde ein Buchungskontingent bis drei Wochen vor der Fortbildung vereinbart. Eine Reservierung danach ist nur auf Nachfrage möglich. Eine kostenfreie Zimmerstornierung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Fortbildungstermin im Hotel möglich. Zu den Konditionen und Kontaktdaten vom Hotel Kronprinz.

Termin

14.10.2024 | 10:00–15:00 Uhr
15.10.2024 | 10:00–15:00 Uhr

Kosten

145,00 € | Übernachtungskosten

Tagungsort

Hotel Kronprinz
Lange Straße 22, 17489 Greifswald
Details

Zielgruppe

  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Inklusionsbeauftragte

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Veranstalter

LAGuS | Inklusionsamt Mecklenburg-Vorpommern
Freie Plätze: 8

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